Schulsozialarbeit an der Uhland- und Burgwegschule Pfullingen

Seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 ist Marina Ferrante die Schulsozialarbeiterin für beide Standorte der Grundschule (Uhlandschule und Burgwegschule). Sie arbeitet täglich vor Ort und teilt ihre Anwesenheitszeiten auf beide Gebäude auf, sodass sie in beiden Häusern tatkräftig unterstützen und helfen kann. Träger der Schulsozialarbeit ist Pro Juventa gemeinnützige Jugendhilfegesellschaft Hohbuch gGmbH.

Die Schule als positiven Ort erleben– das ist das Hauptziel aller Ansätze der Schulsozialarbeit. Ob in der Einzelarbeit mit Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften oder der Schularbeit, nimmt die Schulsozialarbeit in besonderer Weise die Stärkung des sozialen, eines guten Miteinanders, in den Blick. 

Was bedeutet das konkret?

  • Einzel- oder Klassenangebote zur Förderung von Sozialkompetenzen (z.B. Umgang mit Konflikten, Regeln der Freundschaft, Förderung des guten Klassenklimas, Toleranz und Gruppenzusammenhalt, etc..)
  • Themenorientierte Gruppentrainings (z.B. Ausbildung von Pausenhelferinnen und Pausenhelfern)
  • Offene Angebote zur Förderung des Selbstbewusstseins, der Kreativität und zur sinnvollen Freizeitbeschäftigung 
  • Kriseninterventionen bei Schülerinnen und Schülern in Konfliktsituationen und ggf. Vermittlung an andere Dienste (z.B. Jugendamt, Beratungsstellen, etc.)
  • Beratung von Lehrkräften und Eltern hinsichtlich des Sozialverhaltens einzelner Kinder
  • Mitgestaltung der Schule als Lebensort für Kinder, z.B. Beteiligung an Schulausflügen und –festlichkeiten

Wichtig zu wissen!

Die Angebote der Schulsozialarbeit sind prinzipiell 

  1. Freiwillig: Die Angebote werden freiwillig in Anspruch genommen. So entscheiden sich Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer selbstständig und ohne äußeren Zwang.
  2. Verlässlich: Berät die Schulsozialarbeit bei einem Fall und ist eine gemeinsame Verabredung getroffen worden, so ist diese Vereinbarung bis zur Auflösung oder Erreichung für alle Seiten verpflichtend.
  3. Vertraulich: Bei privaten und intimen Informationen gilt die Schweigepflicht der Schulsozialarbeit. Eine Ausnahme ist nur in Gefährdungssituationen oder mit der ausdrücklichen Zustimmung des Betroffenen möglich.